Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit


Öffentliche Stelle / Geltungsbereich:

Die Gemeinde Grünheide (Mark) ist bemüht, die Webseite https://www.tourismus-gruenheide.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für: die Webseite der Gemeinde (www.gruenheide-mark.de), die Tourismus-Webseite (www.tourismus-gruenheide.de), die Webseite des Familienzentrums-Grünheide (https://www.familienzentrum-gruenheide.de) und das Ratsinformationssystem (https://sessionnet.owl-it.de/gruenheide-mark/bi/info.asp).

 

Wie barrierefrei ist das Angebot:

Die aufgeführten Internetseiten sind nur teilweise barrierefrei. Eine Selbsteinschätzung zur Barrierefreiheit wurde am 24.04.2025 durch den Betreiber vorgenommen.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei:

Nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Feedback und Kontaktangaben:

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über das Feedbackformular mitteilen oder unter .

 

Durchsetzungsverfahren:

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

 


https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/durchsetzungsstelle/

 

 

Feedback für Barrierefreiheit