Aktuelle Informationen zur Corona-Epidemie

+++ DIE TOURIST-INFORMATION GRÜNHEIDE (MARK) IST BIS AUF WEITERES GESCHLOSSEN +++


 

[15.06.2020]

Heute am 15. Juni ist die neue Umgangsverordnung in Brandenburg in Kraft getreten. Link: https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.669399.de

 
Bitte informieren Sie sich parallel auch auf den Internetseiten des Landkreises (https://www.landkreis-oder-spree.de/Service-Aktuelles/Aktuelles)

 

Orientierungshilfe des DTV zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten   

In kleinen Schritten wird das öffentliche Leben wieder aufgenommen, nach und nach kann auch der Tourismus Fahrt aufnehmen. Die Wiedereröffnung stellt insbesondere auch die Gastgeber vor neue Herausforderungen: Wie können notwendige Sicherheitsvorkehrungen und Hygienestandards zum Schutz aller getroffen werden? Bis die Hygiene- und Abstandskonzepte der einzelnen Bundesländer vorliegen, wollen der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Ferienhausverband eine erste Orientierungshilfe geben. Das Schriftstück ist als „Living Document“ angelegt und wird bei Bedarf überarbeitet und angepasst.

Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten!
 

[18.05.2020]

Mit der am 09.05.2020 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-EindV gibt es auch Änderungen im Umgang mit Dauercamping und mit dem Wassertourismus. Die Vorschriften sind entweder als Link oder als PDF unter Downloads zu finden:

 


[14.05.2020]

 

Wiedereröffnung von Gaststätten und Cafès ab dem 15.05.2020

 

Die am 09.05.2020 in Kraft getretene SARS-CoV-2-EindV gestattet ab dem 15.05.2020 die Wiedereröffnung von Gaststätten und Cafés, die zubereitete Speisen anbieten.


Dieser Leitfaden soll der Gastronomie bei ihrer Wiedereröffnung eine Hilfestellung bieten


[Stand: 11.5.2020]

 

Aktuelle Informationen zur neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

 

Ab dem 8. Mai 2020 gilt die neue Eindämmungsverordnung, welche Sie unter dem Link unten finden. Im § 9 ist die Beherbergung geregelt. Absatz 1 verbietet Beherbergung, aber im Absatz 3 wird erlaubt, dass ab dem 15. Mai 2020 Ferienwohnungen & -häuser, Camping- & Wohnmobilstellplätze und Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit, die alle über eigene Sanitärausstattung verfügen, vermietet werden dürfen.

 

§ 9 tritt laut § 18  Absatz 2 am 24. Mai 2020 außer Kraft, sodass unter Einhaltung der Abstandsregeln ab dem 25. Mai 2020 alle Beherbergungsbetriebe öffnen dürfen. Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Thermen, Kinos, Theater und Konzerthäuser müssen weiter geschlossen bleiben.

 

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_30_2020.pdf


Zur Orientierung und Unterstützung für die Leistungsträger hat das Tourismusnetzwerk Brandenburg Leitfäden und Empfehlungen verschiedenster Branchenverbände zusammengestellt.

 

Hier finden sich wichtige Hinweise für Leistungsträger:

https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/werkzeugkasten-schutz-und-hygienekonzepte/?fbclid=IwAR0Xu3HJ75ANe-vE1LV2JaTKUIO0JA3KOGK2FnRsdkP011YGK99fYOzbOUQ


[Stand: 30.3.2020]

 

Hilfe für Gastronomen und sonstige Anbieter

Die Gastro Piraten haben eine Vielzahl an Musteranschreiben z.B. für Strom, Wasser und Miete unter https://www.gastro-piraten.de/hilfe/ veröffentlicht!


[Stand: 26.3.2020]


Aufruf

 

Sehr geehrte Grünheider Gastronomen und Imbissanbieter,
 
wir möchten zur Weiterleitung und Aktualisierung unseres Online-Angebots, Gastronomen hervorheben, die aktuell Lieferservice und/oder eine Abholung von Speisen anbieten. Dies soll dann auf unserer eigenen Website, den Internetseiten Reiseland Brandenburg und Seenland Oder-Spree entsprechend ersichtlich und filterbar sein.
 
Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie ein solches Angebot vorhalten.
 
Vielen Dank, alles Gute für Sie und herzliche Grüße
 

Diana Bergmann
Tourismusmanagerin
Gemeinde Grünheide (Mark)

 


Aufruf  vom Tourismusverband Seenland Oder-Spree

 

Liebe Tourismuspartner,

 

wir alle sind von der Corona-Krise betroffen, weil touristische Leistungen momentan entweder nicht nachgefragt werden oder die Geschäftstätigkeit verboten ist. Nicht für jeden gibt es zu dieser Zeit staatliche Hilfen und oftmals werden diese nicht ausreichen.

Mit der Aktion #brandenburghelfen wollen wir, die regionalen und landesweiten Akteure des Brandenburgtourismus, unseren Unternehmen, Vereinen und Kultureinrichtungen die Möglichkeit geben, für sich und ihre Produkte um Unterstützung und Spenden zu werben.

Das kann entweder über einen freien Betrag als Spende oder als Kauf eines Gutscheins für eine Leistung erfolgen, die nach der Krise eingelöst werden kann.

 

Die Idee:

  • Solidarischer Online-Shop, der durch ein Netzwerk entsteht
  • Angeboten werden Gutscheine und Möglichkeiten der Spende
  • Zusätzlich wird auf der Übersichtsseite zu Lieferdiensten und Onlineshops verlinkt
  • Anbieter bekommen die Möglichkeit, den Gutscheinshop in eigene Seite zu integrieren

 

Hierbei wird keine Provision erhoben! 100% des Gutscheinbetrages gehen an Sie!

Die technische Umsetzung, der Vertrieb, die Kommunikation und Werbung des Shops werden übernommen!

 

Das Ziel:

 

Gäste haben so die Möglichkeit, Ihren Lieblingsort/Lieblingsbetrieb im Seenland Oder-Spree zu unterstützen und können den Link zum Online-Shop bspw. über Social Media Kanäle weiter teilen. 100% des Gutscheinbetrages und der Spenden werden an Sie weiter gegeben.

 

Sind Sie dabei?

 

Dann melden Sie sich schnellstmöglich bei mir zurück: " target="_blank">

 

Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße aus Bad Saarow,

Marie Kessler
Marketing

Seenland Oder-Spree e. V.
Ulmenstraße 15, 15526 Bad Saarow
Tel.: 033631 868104 ; Fax: 033631 868102
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www.seenland-oderspree.de


[Stand: 24.3.2020]

 

Gemeinsame Pressemitteilung

 

Ministerium der Finanzen und für Europa

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Engergie

 

Corona-Folgen: Land legt Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf Zuschüsse zwischen 5.000 und 60.000 Euro möglich – Anträge können ab Mitte der nächsten Woche über die ILB gestellt werden

 

Potsdam – Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind. Wie Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute in Potsdam mitteilten, besteht dieses Soforthilfepro-gramm aus zwei Bestandteilen: Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Finanzministerin Katrin Lange: „Die Folgen der Corona-Pandemie haben sehr schwerwiegende Auswirkungen auf Betriebe und Selbstständige. Das Land ergreift jetzt kurzfristig Maßnahmen zur direkten finanziellen Hilfe für die Betroffenen. Hier geht es nicht um Darlehen und Bürgschaften, sondern um echte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Einer entsprechenden Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Finanzministerium heute zugestimmt. Der Haushaltsausschuss des Landtages hatte bereits in einem ersten Schritt außerplanmäßigen Ausgaben von 7,5 Mio. Euro zugestimmt, um so schnell wie möglich mit den geplanten Hilfsmaßnahmen beginnen zu können.“ Diese Mittel sollen nach erfolgtem Beschluss des Nachtragshaushaltes 2020 durch den Landtag aus dem bereits vorgestellten Rettungsschirm für das Land Brandenburg von insgesamt 500 Millionen Euro verstärkt werden.

 

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Brandenburg ist geprägt von einer sehr kleinteiligen Wirtschaftsstruktur. Es sind die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Substanz unserer Wirtschaft ausmachen. Wir wissen, dass gerade der Mittelstand mit seinen vielen Klein- und Kleinstbetrieben oft nur über ein sehr dünnes finanzielles Polster verfügt. Wir setzen alles daran, den von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffenen Firmen schnell zu helfen. Mit diesen Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen wollen wir dazu beitragen, Insolvenzen infolge der Corona-Krise zu vermeiden.“

 

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR,

bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR,

bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,

bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,

bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR

 

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der ILB veröffentlicht.

Zum anderen wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditäts-hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.

Beide Programmteile sollen unbürokratisch und kurzfristig die im Zuge der Corona-Pandemie wirtschaftlich bedrohten Unternehmen und Freiberufler stützen.

 

Das Soforthilfeprogramm startet voraussichtlich am 25. März 2020. Informationen zu dem Programm werden auf der Seite der Investitionsbank ILB veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Damit ist in den kommenden Tagen zu rechnen. www.ilb.de Erst mit dem Start des Programms können auch Anträge bearbeitet werden!

Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, wenden sich bitte ab Programmstart an die

 

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Tel: 0331 - 660 2211

E-Mail:


[Stand: 23.3.2020]

SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Hier finden Sie die aktuell geltenden Regularien der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg
(SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)
vom 22. März 2020

Gesetz- und Verordnungsblatt. II - 2020, Nr. 11

Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Auflagen und für die Übernahme der gegeseitigen, gemeinschaftlichen Verantwortung.

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