Regelung & Normen

Friedfischangeln für Jedermann

In Brandenburg ist das Angeln von Friedfischen auch ohne Fischereischein und Prüfung möglich. 

Seit dem 1. August 2006 können Brandenburgs Petrijünger und Touristen aus dem In- und Ausland ohne Anglerprüfung und Fischereischein auf Friedfische angeln. Mit Ködern wie Teig, Wurm oder Mais werden Rotfedern, Plötze oder Karpfen angelockt. Bisher konnten in Brandenburg lediglich Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren mit dem Jugendfischereischein ohne Anglerprüfung auf Friedfisch angeln. Ab 1. August 2006 müssen auch Erwachsene keine Anglerprüfung mehr ablegen, wenn sie ausschließlich Friedfische angeln wollen. Bevor die Rute ausgeworfen wird, benötigen Sie jedoch folgende Papiere:

 

  1. eine aktuelle Fischereiabgabemarke (Preis: 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche (8-18 J.), 12,50 Euro für Erwachsene, erhältlich im Angelcenter und bei der Fischerei Lupe)
  2. einen Jahres-, Tages- oder Wochenangelschein, den Sie unter Vorlage der Fischereiabgabemarke bei dem jeweiligen Pächter des Gewässers erwerben können. Sie sollten ein Personaldokument (soweit vorhanden) mitführen.
  3. Wer in Brandenburg auf Raubfische oder auch außerhalb der Landesgrenzen angeln möchte, muss sich auch weiterhin einer Fischereiprüfung unterziehen. Für Hecht, Zander oder Wels benötigt man auch zukünftig den Fischereischein.

 

Für Mitglieder des DAV ist das Beangeln der DAV-Verbandsgewässer kostenlos.

 

Anschrift der unteren Fischereibehörde:
Landkreis Oder-Spree
Ordnungsamt
SB Untere Fischereibehörde
Klaus Uschmann
Breitscheidstr. 5
15848  Beeskow
Tel.: (03366) 35 13 40
Fax: (03366) 35 13 99

Weitere interessante Informationen finden Sie hier auf der Website des

Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.